Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat das EU-US Privacy Shield Framework für ungültig erklärt. Dies bedeutet, dass sich für die Verarbeitung Verantwortliche in der Europäischen Union (EU) nicht mehr auf Zertifizierungen von Datenempfängern in den Vereinigten Staaten (USA) im Rahmen des Privacy Shields berufen können, um die Übermittlung personenbezogener Daten aus der EU in die USA zu rechtfertigen.
Da Hotjar ein in der Europäischen Union eingetragenes Unternehmen ist, musste es nie eine Zertifizierung im Rahmen des EU-US-Datenschutzschilds einholen. Hotjar unterliegt der europäischen Gesetzgebung in Bezug auf die Datenübermittlung und befolgt diese.
Bei Hotjar nehmen wir den Datenschutz sehr ernst. Weitere Informationen darüber, wie wir Daten verarbeiten, finden Sie in unserer Datenschutzrichtlinie und in unserer Wissensdatenbank zu Compliance, Recht und Sicherheit .