Wenn Sie sich im Vereinigten Königreich befinden, gilt Modul 4 der Standardvertragsklauseln zusammen mit dem UK-Zusatz zu den Standardvertragsklauseln (SCCs) in Bezug auf die Übermittlung personenbezogener Daten aus dem Vereinigten Königreich.
Der UK-Zusatz zu den Standardvertragsklauseln gilt unter folgenden Bedingungen:
- Teil 1, Tabelle 1: Das „Startdatum“, die „Parteien“ und der „Hauptvertrag“ sind die Parteien der Nutzungsbedingungen von Hotjar;
- Teil 1, Tabelle 2: Die Module und ausgewählten Klauseln sind Modul 4 (Auftragsverarbeiter-Verantwortlicher) der SCCs;
- Teil 1, Tabelle 3: Die Anhangsinformationen entsprechen den SCCs;
- Teil 1, Tabelle 4: Der Exporteur kann den Zusatz gemäß Abschnitt 19 des UK-Zusatzes zu den SCCs beenden;
- Teil 2: Die Alternativen Pflichtteile 2 gelten wie folgt: Teil 2: Pflichtteile des genehmigten Zusatzes, nämlich des Musterzusatzes B.1.0, herausgegeben vom Informationskommissariat (ICO) und gemäß §119A des Datenschutzgesetzes 2018 am 28. Januar 2022 dem britischen Parlament vorgelegt, wie er gemäß Abschnitt 18 dieser Pflichtteile überarbeitet wird.