Wenn Sie in einem Land außerhalb der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ansässig sind und Ihre Verarbeitung personenbezogener Daten nicht der DSGVO unterliegt, gelten die Standardvertragsklauseln (SCCs).
Die SCCs sind modular aufgebaut und enthalten Abschnitte, die sich auf eine bestimmte Art von Unternehmen oder Übermittlung beziehen. Für die Zwecke der Hotjar-Dienstbedingungen und für jede Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer gelten neben allen allgemeinen Abschnitten nur die modularen Abschnitte in Modul 4 (Auftragsverarbeiter und für die Verarbeitung Verantwortlicher), vorbehaltlich der folgenden Bestimmungen:
- Die fakultative Klausel 7 "Andockklausel" ist nicht anwendbar.
- Die in Klausel 8.1(d) der SCC geforderte Löschungsbescheinigung wird auf Ihre schriftliche Anfrage hin ausgestellt;
- Die Hilfe, zu der Hotjar gemäß Klausel 8.2(b) der SCC verpflichtet ist, ist die Hilfe, die Hotjar gemäß dem anwendbaren Recht der Hotjar-Servicebedingungenzu leisten hat .
- Die in Klausel 8.3(b) der SCC beschriebene Prüfung wird gemäß den Hotjar-Ergebnissesbedingungen durchgeführt.
- Der optionale Absatz in Klausel 11 (a) "Rechtsbehelfe" findet keine Anwendung.
- In Bezug auf Klausel 17 "Geltendes Recht" gilt die Klausel "Geltendes Recht und Gerichtsstand" der Hotjar-Servicebedingungen.
- In Bezug auf Klausel 18 "Wahl des Gerichtsstandes und der Gerichtsbarkeit" werden alle Streitigkeiten, die sich aus den SCC ergeben, von den Gerichten in Malta entschieden.
- In Bezug auf Anhang I A. Hotjar ist der "Datenexporteur", der als "Verarbeiter" handelt, und Sie sind der "Datenimporteur", der als "Verantwortlicher" handelt.
- In Bezug auf Anhang B. "Beschreibung der Übermittlung" werden diese Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet. Zu den von der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten betroffenen Personen gehören die Endnutzer Ihrer Websites, die Ihre Hotjar-aktivierte Website nutzen.