Wenn Sie sich in einem Land außerhalb der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) befinden und Ihre Verarbeitung personenbezogener Daten nicht der DSGVO unterliegt, gelten die Standardvertragsklauseln (SCCs).
Die SCCs sind modular aufgebaut und enthalten Abschnitte, die sich auf einen bestimmten Typ von Entität oder Übertragung beziehen. Für die Zwecke der Nutzungsbedingungen von Hotjar und jegliche Übertragung personenbezogener Daten in Drittländer gelten nur die modularen Abschnitte in Modul 4 (Auftragsverarbeiter-Verantwortlicher), zusätzlich zu allen allgemeinen Abschnitten, unterliegend den folgenden Bedingungen:
- Die optionale Klausel 7 "Docking-Klausel" findet keine Anwendung.
- Die Zertifizierung der Löschung gemäß Klausel 8.1(d) der SCCs wird auf Ihren schriftlichen Antrag hin zur Verfügung gestellt;
- Die Unterstützung, die Hotjar gemäß Klausel 8.2(b) der SCCs bereitzustellen hat, entspricht der Unterstützung, die Hotjar gemäß dem anwendbaren Recht der Nutzungsbedingungen von Hotjar zu leisten hat.
- Die in Klausel 8.3(b) der SCCs beschriebene Prüfung wird gemäß den Nutzungsbedingungen von Hotjar durchgeführt.
- Der optionale Absatz in Klausel 11 (a) "Abhilfe" findet keine Anwendung.
- In Bezug auf Klausel 17 "Anwendbares Recht" findet die Klausel "Anwendbares Recht und Gerichtsstand" der Nutzungsbedingungen von Hotjar Anwendung.
- In Bezug auf Klausel 18 "Gerichtsstand und Gerichtsbarkeit" wird jeder aus den SCCs resultierende Streitfall von den Gerichten Maltas entschieden.
- In Bezug auf Anhang I A. wird Hotjar als "Datenexporteur" fungieren, der als "Auftragsverarbeiter" handelt, und Sie werden als "Datenimporteur" fungieren, der als "Verantwortlicher" handelt.
- In Bezug auf Anhang B. "Beschreibung der Übertragung" werden diese Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet. Die von der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten betroffenen Personen umfassen Endbenutzer Ihrer Websites, die Ihre mit Hotjar aktivierten Websites nutzen.